Offene Zolllager (OZL) erlauben eigene oder ausländische Waren unverzollt zu lagern. Das heisst, der Schweizer Staat verzichtet während des Transits
von der Grenze zum OZL und während der Einlagerung auf Zoll und Einfuhrsteuer. Mengenmässige Beschränkungen, Überwachungs- und Schutzmassnahmen kommen währenddessen nicht zur Anwendung. Die nicht zollrechtlichen Erlasse des Bundes werden hingegen angewendet. Das  CITES-Zeugnis für Artenschutzwaren muss zum Beispiel vorliegen. 

Geld sparen

Zollabgaben werden erst beim Weitertransport fällig. Das bringt zeitliche Flexibilität, und Wareneigner können Zinsvorteile durch die Verzögerung der Zollabgaben und Steuern erzielen. Bei Waren mit Quotenregelungen kann durch die Zwischenlagerung in einem OZL ein eventuell günstigerer Zeitpunkt für höhere Mengenimporte oder geringere Zölle abgewartet werden. Insbesondere die Kombination von OZL und Konsignationslager respektive von zollrechtlich und nicht zollrechtlich relevanter Ware in einer Lagerhalle bietet Verkäufern und Käufern Vorteile in der logistischen Abwicklung und der Kostentransparenz. So können Speditionsläger besser ausgelastet werden. Die Ware muss keiner Zollstelle zugeführt werden und im Anschluss an die Lagerung kann der Lagerhalter die Einfuhrveranlagung direkt vor Ort durchführen. Er kann auch ein Transitverfahren eröffnen und die Waren wieder aus der Schweiz ausführen. Werden Waren aus dem Inland ins Ausland geliefert und im Rahmen dieser grenzüberschreitenden Beförderung in einem OZL zwischengelagert, sind die Lieferung und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Transport) von derMWST befreit, sofern eine Ausfuhrzollanmeldung vorliegt.

Kontrollen

OZL-Betreiber sind allerdings verpflichtet, alle Warenbewegungen aufzuzeichnen. Seit kurzem kontrolliert die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Betreiber von offenen Zolllagern häufiger und prüft, ob die Verwaltung des OZL ganzheitlich IT-gestützt organisiert und eine lückenlose Kontrolle aller Warenbewegungen gewährleistet ist. Ein akkurat nachvollziehbares Lagermanagement ist unabdingbar, wenn verzollte und unverzollte Ware von verschiedenen Firmen aus Kostengründen in einer Halle lagern. Der Zoll möchte hier auf jeden Fall sichergestellt wissen, dass die Warenbewegungen sauber getrennt werden. Panalpina nutzt seit längerem die Zollsoftware «Declare-it» von SISA Studio Informatica. Das Unternehmen hat sich daher auch für das Modul «Stock-it OZL» von SISA entschieden. «Vor allem der einfache Zugriff auf Adressdaten aus unserer Zollapplikation und die Integration mit der Auftragserfassung waren uns wichtig. Betreuung und Support haben zu einer schnellen Akzeptanz der Software geführt», erläutert Panalpina-IT-Chef Michael Frick. Panalpina setzt die Software in einem gemischten Lager mit lokaler, verzollter und OZL-Ware ein. «Compliance ist ein wichtiges Thema. Mit der SISA-Software können wir Bewegungen bei allen drei Warengruppen optimal abbilden und alle Richtlinien der Oberzolldirektion umfassend einhalten", so Frick.

Autor: Roland Schumacher, CEO SISA
Quelle: Logistik und Fördertechnik 12/2014