Versandschein für EU-Ware (T2)
Versandschein für EU-Ware (Gemeinschaftsware) bei Beförderung durch ein Nicht-EU-Land.
Beispielsweise Unionsware, die von Köln nach Mailand befördert wird, benötigt für den Transit durch die Schweiz einen T2-Versandschein. Dabei behalten die Waren ihren Unionsstatus und bei der Wiedereinfuhr in die EU werden keine Einfuhrabgaben erhoben.
In der Schweiz werden normalerweise keine T2 Versandscheine ausgestellt. Ausnahmen sind Waren, die mit einem T2 in die Schweiz gelangen und sofort oder nach einem Zolllagerverfahren wieder ausgeführt werden. In diesem Falle kann ein neues T2 mit Bezug auf das ursprüngliche T2-Dokument erstellt werden.