Zugelassener Empfänger (ZE)
Der Zugelassene Empfänger kann an einem von der EZV zugelassenen Ort – in der Regel ist dies das Firmendomizil – die Einfuhrzollanmeldung vornehmen. Eventuelle Kontrollen werden am zugelassenen Ort durchgeführt.
Der Verfahrensablauf wird für jeden ZE individuell in einem Abnahmebericht festgelegt und dient als Grundlage für die Bewilligungserteilung.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
- Zeitersparnis
- Geographische Unabhängigkeit
- Beschleunigung der Zollverfahren
- Zuteilung einer eigenen Zollstelle als Ansprechpartner