ZESA
Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit
Seit den zahlreichen Terroranschlägen in diesem Jahrtausend räumen die Zollbehörden weltweit der Sicherheit höchste Priorität ein. Immer mehr Staaten, darunter auch die EU, sind dazu übergegangen, für den Import und Export von Waren eine Vorausanmeldung (VAM) zu verlangen. Gestützt auf den Daten der VAM werden eine Risikoanalyse und allfällige Sicherheitskontrollen durchgeführt.
Um die erheblichen Auswirkungen dieser Sicherheitsbestimmungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten möglichst gering zu halten, wurde mit der EU das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA) abgeschlossen.
Weitere Informationen
Mehr Sicherheit für die Lieferkette