Zentralisiertes Abrechnungsverfahren (ZAZ)
Das Zentralisierte Abrechnungsverfahren Zoll bietet dem Zollkunden die Möglichkeit bargeldlos Einfuhren durchführen zu können.
Die Zollämter stellen aufgrund der Zollanmeldungen Veranlagungsverfügungen aus. Diese werden täglich pro Konto in einem Zollbordereau aufgelistet.
Die Bordereaus sind noch keine Forderungen sondern dienen lediglich zur Information des Kontoinhabers und als Begleitschein zu den Veranlagungsverfügungen. Die Bordereaus sowie die dazugehörenden Abgabenausweise werden als eVV elektronisch zur Abholung bereitgestellt.
Die Zollämter und die Verarbeitungszentren übermitteln der OZD täglich Zusammenstellungen der Bordereaus. Aufgrund der übermittelten Daten wird bei der OZD eine zentrale Offene-Posten-Buchhaltung geführt.
Die OZD erstellt täglich für sämtliche belasteten ZAZ-Konti, gestützt auf den Daten der Bordereaux, separate Rechnungen für die Zollabgaben einerseits und die Mehrwertsteuer anderseits. Als Empfänger figuriert der Kontoinhaber. Die Rechnungsstellung an den ZAZ-Kontoinhaber erfolgt mit Einzahlungsscheinen oder per Lastschriftverfahren (LSV). Inhaber eines ZAZ-Kontos kommen somit schnell und bargeldlos durch den Zoll.