Dual Use Güter
Dual-Use-Güter sind Güter mit einer doppelten Verwendungsfähigkeit sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken.
Im Güterkontrollgesetz (GKG 946.002) werden diese folgendermassen definiert:
- Güter: Waren, Technologien und Software;
- doppelt verwendbare Güter: Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können;
- besondere militärische Güter: Güter, die für militärische Zwecke konzipiert oder abgeändert worden sind, die aber weder Waffen, Munition, Sprengmittel noch sonstige Kampf- oder Gefechtsführungsmittel sind, sowie militärische Trainingsflugzeuge mit Aufhängepunkten;
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Was Dual-Use-Güter im Einzelnen sind, definieren die Anhänge zur Güterkontrollverordnung (siehe Link)
Beispielsweise sind elektronische Bauteile oder Geräte, die für Temperaturen unter -55°C oder Temperaturen über 124°C vorgesehen sind, gemäss der Güterlisten als bewilligungspflichtig in der Ausfuhr. Die Entscheidung, ob eine Ware unter die Dual-Use-Verordnung fällt, kann nicht auf der Ebene der Tarifnummer, sondern muss aufgrund der Eigenschaften des Gutes gefällt werden.