Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO = Authorised Economic Operator)

Personen und Firmen mit dem Status AEO gelten hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig.

Dies bedeutet, dass dem zugelassene Wirtschaftsbeteiligten erleichterte sicherheitsrelevante Kontrollen gewährt werden. Er wird von Staaten, mit welchen die Schweiz ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, anerkannt.

ie Diskussionen über die Sicherheit der internationalen Warenhandelsketten und die damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Güterverkehr haben in den letzten Jahren stark zugenommen.

So hat nach den USA auch die EU Bestimmungen zur Sicherung der Warenkette erlassen und ihren Zollkodex um ein „Security Amendment“ ergänzt. Die Sicherheitsmassnahmen betreffen sowohl die Ein-, Aus- als auch die Durchfuhr von Waren.

In diesem Zusammenhang führte die EU zudem den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ein (sogenannter AEO-Status = Authorised Economic Operator). Unternehmen, die diesen Status erlangen, können von Vereinfachungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen profitieren.

Unternehmen, welche den AEO-Status erlangen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und profitieren - aufgrund der gegenseitigen Anerkennung des AEO-Status - in beiden Zollgebieten von Vereinfachungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen.

Aktuelles

Der Status des AEO hatte in den letzten Jahren in der Schweiz keine wirkliche Bedeutung. Vorteile gegenüber der Zollverwaltung waren nicht vorhanden.

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