DaziT
Projekt zur Modernisierung und Digitalisierung der Eidg. Zollverwaltung. Der Name setzt sich dabei zusammen aus Dazi, dem rätoromanischen Wort für Zoll und T für Transformation.
Quelle: YouTube, Bundeamt für Zoll und Grenzsicherheit
Die Digitalisierung macht auch vor dem Zoll keinen Halt. Deshalb wird bis 2026 die Zollverwaltung fit für die Zukunft gemacht werden.
Dank DaziT soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz gestärkt und die Sicherheit an der Grenze zugunsten der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Staats erhöht werden.
Unter anderem werden die Veranlagungs- und Kontrollprozesse einfacher, durchgängiger und voll digitalisiert. Das neue Warenverkehrssystem Passar wird die heutigen Zollapplikationen e-dec und NCTS ablösen.
DaziT beinhaltet eine Transformation mit zwei Schwerpunkten
- Organisatorische Weiterentwicklung
- Vereinfachung und Digitalisierung
- Revision Zollgesetz
- Digitalisierung (neue Apps, neue Anwendungen)
Aktuelles
Grenzübertritt mit Telematik - ein Pilotprojekt an der Grenzzollstelle Ramsen
Weitere aktuelle Informationen zu DaziT finden Sie hier
Chancen
- Einheitliche und integrierte Prozesse für Einfuhr, Ausfuhr und Transit
- Neue Prozesse für neue Zollbeteiligte (Importeure, Industrie, Frachtführer)
- Verschiedene Zugänge zu BAZG-Systemen B2B (Schnittstellen), ePortal und Mobile Anwendungen (Apps)
- Digitale Dokumente
- Einheitliches System (einheitliche Stammdaten und Datenstrukuren, Datenaustausch per XML, Kommunikation via Web Services, Email)
Herausforderungen
- Komplexe Projektplanung (BAZG, IT Dienstleister, Zollbeteiligte (Spediteure, Importeure, Exporteure …)
- Kurze Übergangsphase bei Start der neuen Applikation
- Fixer Stichtag für Start
- Neue Typen von Zollbeteiligten nehmen an den Prozessen teil
- Neue Zollprozesse verlangen neue Integrationsprozesse (interne IT-Systeme)
- Investitionen in Software-Entwicklung (IT-Dienstleister) und in Software-Einführung/Integration (Zollbeteiligte)
- Schulung, Know-how
- Neue Hardware und Software bei den Zollbeteiligten (z.B. Smartphone/Tablet mit Internetzugang für Fahrer)
Organisatorische Anpassungen
Die organisatorischen Anpassungen umfassen
- Neue Berufsbilder und Ausbildung
- Neues Erscheinungsbild
- Neue Organisationsstruktur
- Neue Regionalebene (Ablösung der Zollkreise und Grenzwachtregionen durch sechs gemeinsame Einheiten)
- Neue Lokalebene (Reduktion von über 60 Dienststellen auf 23 lokale Einheiten)
Revision des Zollgesetzes
Die Digitalisierung und Vereinheitlichung der neuen Prozesse und Systeme erfordert die Anpassung der heutigen Rechtsgrundlage. Das heute umfassende Zollgesetz wird vereinfacht und den neuen Prozessen angepasst. Dies umfasst drei wesentliche Änderungen:
- neues Rahmengesetz (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, kurz: BAZG-VG): Vereinfachung und Vereinheitlichung sämtlicher Prozesse bei der Abgabenerhebung und der Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG.
- Reduktion des heuten Zollgesetzes zu einem reinen Abgabeerlass (Zollabgabengesetz, kurz: ZoG): Regelung der Zollpflicht, Zollbemessung und Strafbestimmungen bei Verstössen.
- Anpassung von abgabe- und nichtabgaberechtlichen Erlassen (NAE)
Ziele der Gesetzrevision
- Vereinfachung und Angleichung von Zoll- und Abgabeverfahren
- Standardisierte Leistungen bei nichtabgaberechtlichen Erlassen (NAE)
- Einheitliche Grundlagen für Risikoanalysen, Kontrolle und Strafverfolgung
- Durchgängige Digitalisierung
- Anpassung der Datenbearbeitung an die Digitalisierung
- Aufgabenorientierte Organisation
Auswirkungen des neuen Grundprozesses auf die Wirtschaft
Themen | Auswirkungen |
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Abgaben und Zollansätze |
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Anmeldungen/Warenbestimmungen |
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Erleichterungen und Befreiungen |
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Aktivierung |
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Zolllager |
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Vereinfachungen im Veranlagungsprozess |
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Rechtsmittel |
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Quelle: YouTube, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Passar
Passar ist das neue Warenverkehrssystem (WVS) des BAZG und wird die heutigen Systeme e-dec und NCTS ablösen. Es ist verantwortlich für den gesamten Verzollungsprozess von der Anmeldung bis zur Verfügung inkl. Steuerung des Warenprozesses an der Grenze. Dies gilt für sämtliche Verkehrsarten (Strasse, Luft, Schiene, Binnenschifffahrt etc.) und Warenbestimmungen (= neuer Begriff für die heutigen Zollverfahren).
Passar wird am 1. Juni 2023 mit den Standardprozessen Ausfuhr und Transit über die Kanäle B2B, ePortal und Upload in Betrieb genommen. Eine Verschiebung des Termins ist nicht möglich aufgrund Verpflichtungen des BAZG gegenüber der TAXUD (= Taxation and Customs Union Directorate-General - Generaldirektion Steuern und Zollunion). Bis zum 30. November 2023 gibt es einen Parallelbetrieb. Die heutigen Warenverkehrssystem NCTS und e-dec Export können ab 1. Dezember 2023 (NCTS) und 1. Juli 2024 (e-dec Export) definitiv nicht mehr angewendet werden.
Die Ablösung von e-dec Import erfolgt erst am 1.1.2025.
Die Umstellung der heutigen Systeme NCTS und e-dec findet deshalb in drei Phasen statt:
Phase 1
- Passar 1.0: Durchfuhr und Ausfuhr
- NCTS und e-dec Export vorübergehend in Parallelbetrieb
Phase 2
- Passar 2.0: Durchfuhr, Ausfuhr und Einfuhr
- e-dec Import vorübergehend in Parallelbetrieb
Phase 3
- Passar 3.0: sämtliche Warenbestimmungen und Funktionen stehen auf Passar zur Verfügung
Meilensteine (Stand 22.9.2022)
- 01.06.2023: Einführung von Passar 1.0; Start des Parallelbetriebs Passar/NCTS und e-dec Export
- 01.10.2023: ZE System bereit
- 31.10.2023: Letzte Warenanmeldung möglich für NCTS Transit und NCTS Export
- 01.12.2023: Ende des Parallelbetriebs Passar/NCTS; Deaktivierung NCTS; Transit nur noch mit Passar
- 30.06.2024: Ende des Parallelbetriebs Passar/e-dec Export; Deaktivierung e-dec Export; Export nur noch mit Passar
- 01.01.2025: Einführung von Passar 2.0; Start Parallelbetrieb Passar/e-dec Import
- 01.07.2025: Ende des Parallelbetriebs Passar/e-dec Import; Deaktivierung e-dec Import; Import nur noch mit Passar
Zugänge zu Passar
Das Warenverkehrssystem Passar ist einerseits angebungen an die EU-Systeme sowie in der Übergangsphase an die heutigen Systeme e-dec/NCTS (1) und an weitere Grenzsystem (2). Die Anbindung von Passar an die eigene Zollapplikation (4) kann durch zahlreiche Kanäle erfolgen (3).
Das e-Portal ist die Plattform über welche sämtliche Informationen und Dienstleistungen des BAZG abgerufen werden können. Zusätzlich können über das ePortal auch Bewilligungen beantragt werden. Mit der Uploadfunktion können Daten an das ePortal übergeben und dort weiterverarbeitet werden. Die Plattform ist seit 2. November 2020 online, umfasst jedoch vorerst die zwei Anwendungen Biera und Chartera (ehemals DocBox). Mehr erfahren.
Der B2B Gateway ist eine elektronische Schnittstelle, welche erlaubt eigene Zoll- und ERP-Systeme wie z.B. Declare-it an Passar anzubinden.
e-Begleitdokumente ist eine eigenständige Plattform, mit der Begleitdokumente und Unterlagen an die Zollstelle übermittelt werden können. Über eine direkte Schnittstelle können die Daten im PDF- und Excelformat mittels der BAZG-Webseite (WebUI) oder Webservice hochgeladen werden.
Die Chartera ist das sogenannte Output Management System des BAZG. Über Chartera können in Zukunft alle relevanten Zolldokumente (z.B. eVV, Bordereau) bezogen werden. Ausserdem erfolgt über Chartera der Versand von Mails und Briefen an das Gegenüber. Die über Chartera zur Verfügung gestellten Dokumente werden rechtskonform (10 Jahre) archiviert. Die Registrierung für Chartera erfolgt über das ePortal.
Ablauf von Passar
- Der für den Versand zuständige Datenverantwortliche (z.B. Importeur, Versender oder Logistikdienstleister) meldet die Ware mittels ePortal oder eigener Verzollungsapplikation im Warenverkehrssystem (WVS) an.
- Parallel muss das Transportmitttel referenziert werden. Dies ist die Aufgabe des Transportverantwortlichen (Logistikdienstleister, Camioneur), der die entsprechenden Daten via ePortal, Smartphone-App oder eigener Verzollungapplikation an den Zoll übermittelt.
- Bei der Ankunft an der Grenzzollstelle wird der Grenzeintritt des Fahrzeugs erkannt und die auf das Fahrzeug referenzierte Anmeldung automatisch aktiviert. Ab diesem Zeitpunkt ist die Warenanmeldung rechtsverbindlich und kann nicht mehr geändert werden.
- Aktivierungsmeldungen des Grenzübertritts sowie Meldungen von fremden Zollsystemen (Borderguard) werden in Passar verarbeitet.
- Wie im heutigen e-dec erfolgt die Selektion mit allfälliger Intervention. Eine Intervention kann direkt an der Grenze oder an einem vom BAZG bestimmten Ort durchgeführt werden und betrifft Personen, Waren und/oder Transportmittel.
- Der Fahrzeugführer bzw. der Transportverantwortliche erhält auf seinem portablen Gerät (Smartphone, Tablet etc.) eine Aktivierungskontrollmeldung sowie die Selektionsresultate der Waren. Mittels Ampelsteuerung basierend auf dem Selektionsresultat weiss der Frachtführer, ob er kontrolliert wird oder direkt weiterfahren kann.
An der Grenzzollstelle Ramsen ist dieser Ablauf bereits Realität. Mehr dazu lesen Sie hier.
Quelle: Vimeo, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit