Die Schweiz hat im Februar ein bilaterales Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich geschlossen, welches im No-Deal Fall vorläufig angewendet würde. Falls sich die EU und UK in den nächsten Tagen doch noch auf ein Austrittsabkommen (Deal) einigen könnten, würde das bestehende Freihandelsabkommen Schweiz-EU bis mindestens 31.12.2020 angewendet werden.
Unabhängig vom Austrittsszenario wird es daher im Einfuhrzollverfahren weiterhin möglich sein, Waren mit Präferenz zu einem reduzierten Zollansatz anzumelden.
Weitere Informationen zum Brexit
EZV – Allgemeine Informationen zum Brexit
NCTS
Das Vereinigte Königreich ist im Februar dem gemeinsamen Versandverfahren (gVV) als selbstständige Vertragspartei beigetreten. Sobald UK die EU verlässt, wird dieser Beitritt wirksam. Somit können auch nach einem Brexit Versandverfahren mit UK abgewickelt werden.
Die Hauptverpflichteten müssen klären, ob die aktuellen Bürgschaften auch auf UK als neue Vertragspartei gelten.
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Securitydaten
Falls das Vereinigte Königreich die EU ungeordnet (No Deal, Hard Brexit) verlässt, müssen bei der Ausfuhr und beim Transit zwingend Sicherheitsdaten angegeben werden.
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Stammdaten
Die EZV wird neue e-dec und NCTS Stammdaten liefern. Da jedoch die Ansätze gleichbleiben und lediglich der Landcode „GB“ von der EU Ländergruppe in eine eigene Ländergruppe wechseln wird, kann sowohl mit den alten, wie neuen Stammdaten eine Präferenzverzollung gewählt werden.